Ersatzbaustoffverordnung

Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung (EBV), novellierte Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV 2021)

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Mantelverordnung: Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und novellierte Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV 2021)

Die Ersatzbaustoffverordnung sowie die novellierte Bundesbodenschutzverordnung treten am 01.08.2023 in Kraft.

EBV und BBodSchV 2021 sind Teil der Mantelverordnung.

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die Verwertung von 18 Ersatzbaustoffen (z.B. Boden, Baggergut, Recyclingbaustoffe, Gleisschotter) in technischen Bauwerken. Damit löst sie vorherige länderspezifische Regelungen, wie z.B. die LAGA Merkblatt M20 ab.

Die BBodSchV 2021 regelt den Einbau von Materialien:

  • in durchwurzelbaren Bodenschichten
  • unter / außerhalb von durchwurzelbaren Bodenschichten (Gruben, Abgrabungen etc.)
  • im Rahmen von Altlastensanierungen, Flächenrecycling

Zweck der Ersatzbaustoffverordnung und der BBodSchV 2021 ist eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Regelung, den fachgerechten Einbau, die Wiederverwertung und Entsorgung von Böden, mineralischen Bau- und Abbruchmineralien. Bisher wurden diese auf gesetzlicher Ebene nur in sehr allgemeiner Form geregelt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Entwicklung, Begründung, Begleitung, Dokumentation der Probenahmen durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG
  • Probenahme nach EBV / BBodSchV 2021 (akkreditierte Probenahme)
  • Untersuchung und Bewertung von Proben nach EBV, BBodSchV 2021
  • Planung des Einbaus in technische Bauwerke, im Boden oder der Entsorgungswege
  • Bewertung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen (Boden und Recyclingmaterial / Bauschutt)
  • Bausubstanzuntersuchungen
  • Projektmanagement / Projektsteuerung
  • Planung von Boden- und Grundwassersanierungen
Probeentnahme gemäß Ersatzbaustoffverordnung

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